
Erbschaft, Nachlass und Schenkung
Im Laufe des Lebens kommt nahezu jeder einmal mit dem Thema Erbschaft in Kontakt. Das Erbrecht ist ein hochsensibler und persönlicher Bereich, da es häufig um den Tod enger Angehöriger, Bekannter oder Freunde geht. Durch die Komplexität des Erbrechts und den vielen Meinungen wie der Nachlass zu verwalten oder zu verteilen ist, ist dieses Thema anfällig für Streitigkeiten. In unterschiedlichen Bereichen bedarf es einer professionellen Unterstützung. Unsere persönliche und diskrete Beratung ist genau das Richtige für Sie, wenn Sie Fragen rund um das Thema Erbschaft, Erbrecht, Schenkung oder den Nachlass haben.
Dienstleistungen rund um die Erbschaft
Ebenso vielfältig wie die Fragestellungen im Erbrecht ist auch unser Dienstleistungsportfolio im Bereich Erbschaft. Bei den folgenden Themen können wir Sie unterstützen:
Das Testament in der Schweiz
Nahezu sämtliche Privatpersonen stellen sich irgendwann die Frage, ob sie ein Testament erstellen wollen. Schliesslich kommen mit dem fortschreitenden Alter unweigerlich Fragen um den letzten Willen auf. Unser Angebot rund um das Thema Testament und Erbschaft ist vielfältig. Zunächst beantworten wir Ihnen die Frage, warum Sie ein Testament benötigen und was die Vorteile eines solchen sind. Insbesondere die folgenden Gründe sprechen für ein Testament:
Doch nicht nur die Frage, ob ein Testament wirklich erforderlich ist, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen. Die Erstellung eines Testaments erfordert die Einhaltung diverser Formvorschriften. Auf zwei verschiedene Arten gehen Sie auf Nummer sicher, dass das Testament allen Anforderungen genügt. Entweder holen Sie sich bereits Unterstützung bei der Erstellung des Testaments oder Sie setzen auf eine Kontrolle durch Ihren Fachspezialisten.
Einhaltung verpflichtender Regelungen des Erbrechts
Als Privatperson sind Sie bei der Bestimmung über den Nachlass und die Erbschaft nicht vollkommen frei. Vielmehr gibt es gesetzliche Regelungen, die beispielsweise bestimmen, dass nahe Verwandten grundsätzlich ein sogenannter Pflichtteil zusteht. Dies sind unter anderem Ihre Nachkommen, der Partner oder allenfalls die Eltern. Darüber hinaus können Sie bestimmen, wem Sie Ihren Nachlass wie vererben wollen.
Wir beraten Sie auch in den themennahen Bereichen wie: